Rechtswidrige, unwahre oder diffamierende Google-Rezensionen anwaltlich entfernen lassen.
Wir prüfen Ihren Fall. Kostenfrei und vertraulich.
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Wir gehen rechtlich begründet gegen rufschädigende Bewertungen vor – mit klarer Strategie und der nötigen Hartnäckigkeit.
Wir prüfen zuerst, ob eine Löschung in Ihrem Fall erfolgreich sein wird. Unsere Garantie: Nur dann übernehmen wir Ihren Fall.
Ihre Bewertung wird juristisch eingeordnet und rechtlich begründet angegriffen – nicht nur automatisch gemeldet.
Bei rechtlich konkreten Meldungen muss Google unverzüglich reagieren. Der Digital Services Act stärkt genau diesen Hebel.
Eine rufschädigende Bewertung kostet Sie Kunden und Umsatz. Die Löschung holt beides zurück. Was Studien belegen:
Ja – wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält oder kein echter Kundenkontakt bestand. Was angreifbar ist, klären wir in der kostenlosen anwaltlichen Ersteinschätzung.
Transparenter Festpreis. Und: Sehen wir keine Erfolgsaussichten, entstehen Ihnen keine Kosten.
Im Regelfall wenige Wochen. Wir treiben das Verfahren mit Nachdruck und kontrollieren bis zur tatsächlichen Entfernung.
Die Durchsetzung von Löschansprüchen ist eine Rechtsdienstleistung. Nur zugelassene Anwälte dürfen sie erbringen (RDG) – Agenturen ohne Zulassung handeln im rechtlichen Graubereich.
Dann muss der Bewerter seinen Kundenkontakt belegen – kann oder will er das nicht, ist die Bewertung zu entfernen. Sie müssen keinen Negativbeweis führen.
Häufig ja. Wir prüfen das und stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Ein klar strukturierter Ablauf – von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur Kontrolle der Löschung.
Wir prüfen, ob Ihre Google-Bewertung rechtlich angreifbar ist und welche Schritte sinnvoll sind.
Wir dokumentieren Inhalt, URL, Zeitpunkt und relevante Hintergründe, damit der Fall sauber aufbereitet ist.
Wir begründen gegenüber Google, warum die Bewertung rechtswidrig ist und entfernt werden muss.
Wenn Rückfragen entstehen, übernehmen wir den Schriftverkehr und halten den Vorgang strukturiert.
Wir prüfen, ob die Bewertung vollständig entfernt wurde und ob weitere Maßnahmen nötig sind.
Wenn Sie mehr als nur die Löschung wollen, zeigen wir transparent, welche Optionen bestehen: Abmahnung des Verfassers, Schadensersatz, Unterlassung, Strafanzeige.
Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Viele Google-Bewertungen sind aber angreifbar, wenn sie falsche Tatsachen enthalten, keinen echten Kundenkontakt erkennen lassen oder gezielt den Ruf Ihres Unternehmens beschädigen.
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, sollte die Bewertung rechtlich geprüft werden.
Stoppen Sie den Schaden, bevor er größer wird.
Eine negative Google-Bewertung steht oft genau dort, wo neue Kunden zum ersten Mal entscheiden. Wird eine rechtswidrige Bewertung entfernt, wirkt Ihr Profil wieder glaubwürdiger und kontrollierter.
Schlechte Bewertungen können Interessenten abschrecken, bevor sie Kontakt aufnehmen. Ein rechtlich bereinigtes Bewertungsprofil hilft, verlorene Anfragen und unnötige Umsatzverluste zu vermeiden.
Ihr Profil prägt den ersten Eindruck bei Kunden, Bewerbern und Geschäftspartnern. Wenn falsche oder rufschädigende Inhalte verschwinden, gewinnt Ihr Unternehmen wieder an Souveränität.
Sterne Advo geht nicht nur theoretisch gegen rufschädigende Inhalte vor – wir setzen Ansprüche gegen Plattformen und Verfasser rechtlich durch, mit dokumentierten Verfahren.

Grundsatzentscheidung zur Identifizierung anonymer Bewerter – von uns erstritten.

Übernahme durch die Staatsanwaltschaft – wir gehen auch strafrechtlich vor.

Rechtlicher Druck wirkt – auch gegen große Plattformen wie Google & Co.
★★★★★ Top-Bewertung bei Google · Basierend auf 349 Bewertungen
Noch Zweifel? Hören Sie, was unsere zufriedenen Mandanten sagen.
Wenn eine Bewertung Ihrem Unternehmen schadet, sollten Sie nicht abwarten. Sterne Advo prüft, ob rechtliche Ansatzpunkte bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten.
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